Im Zentrum von St. Gallen und dennoch ruhig gelegen befinden sich unsere Räume im oberen Geschoss eines ehrwürdigen Gebäudes.
Erstkontakt
Telefonisch erreichen Sie uns unter
071 223 20 33.
Bitte hinterlassen Sie für einen Rückruf Ihre Telefonnummer, da wir keine Anrufdaten speichern.

Aktuelles
Als psychiatrische Facharztpraxis bietet das TPZ Konsultationen im Rahmen von Fallbeurteilungen über die Verlängerung der ambulanten Psychotherapie oberhalb der 30. Sitzung an.
Für Terminanfragen stehen wir unter tpz@hin.ch gerne zur Verfügung.
Sprechstunde
Sprechstunden bieten wir aktuell nur nach Vereinbarung an. Terminanfragen nehmen wir gerne per E-Mail an
tpz@hin.ch
oder telefonisch entgegen.
Telefonische Kontaktaufnahme
+41 71 223 20 33
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Erstkonsultation
Die fachärztliche Erstkonsultation dient der vertieften diagnostischen Einschätzung und markiert oft den Beginn einer therapeutischen Intervention. Es hat sich bewährt dafür 75-90 Minuten einzuplanen, es kann jedoch auch kürzer oder länger dauern.
Wenn Sie bereits vorher in Behandlung waren, bitten wir Sie idealerweise alle relevanten Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen mitzubringen. Dies erhöht Ihre Chancen auf zeitnahe Übernahme in die Behandlung in unserem Fachzentrum erheblich.
Behandlungskosten
Erkundigen Sie sich unbedingt vorab über die Kostenübernahme unter TELMED.
Bei HAUSARZTMODELLEN lassen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt bitte vorab eine Zuweisung zum Facharzt an tpz@hin.ch senden (in Einzelfällen kann die Zuweisung nachgereicht werden).
Datenschutz ist mehr denn je ein hochsensibles Thema, das wir sehr ernst nehmen – und in unserer IT-Struktur mit hohem Aufwand berücksichtigt haben.
Als Facharztzentrum, das insbesondere auch von Personen konsultiert wird, die unerkannt bleiben müssen oder wollen (öffentliche Personen oder Mitarbeiter regulierter Berufe aus Wirtschaft, IT, Medizin, Rechtswesen oder im Staatsdienst), haben wir ein Verfahren zur maximalen möglichen Anonymität entwickelt.
- Kabelgebundenes LAN
- Lokale, mehrfach Passwort-geschützte Speicherung
- Keine Cloud-Strukturen oder Backups
- 128-Bit-Verschlüsselung und mehrfache Firewall
- Kein Website- oder User-Tracking
- Keine Website-Analyse
- Keine Anbindung an Datendienste
- Komplette Trennung unserer IT für Behandlungsdaten von Internet-Funktionalität
- Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten keine digitale Erfassung des Krankenverlaufs
Wann erfolgt ein Rückruf, wenn eine Nachricht hinterlassen wurde?
Innerhalb der üblichen Praxiszeiten Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erhalten Sie zeitnah einen Rückruf. Da wir keine Anrufdaten speichern, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer und nennen Sie uns die Dringlichkeit Ihrer Anfrage.
Wie lässt sich Therapie zeitlich mit der beruflichen Tätigkeit vereinbaren?
Arbeitsunfähigkeit – was mache ich, wenn ich seit einiger Zeit nicht mehr arbeiten kann?
In Einzelfällen können Zeugnisse der Arbeitsunfähigkeit (AU) auch rückwirkend ausgestellt werden, sofern der Beginn der krankheitswertigen Belastung ausreichend nachvollzogen werden kann.
Wird die Behandlung im TPZ von der Grundversicherung der allgemeinen Krankenkassen bezahlt?
Ja, fachärztliche integriert-psychiatrische Behandlung und ärztliche Psychotherapie sind Bestandteil des Leistungskataloges der Allgemeinen Grundversicherung. Für die psychologische Psychotherapie bei eidg. anerkannten Therapeutinnen oder Therapeuten ist für die ersten 15 Sitzungen eine Anordnung erforderlich, die von uns als Facharztpraxis für Psychiatrie und Psychotherapie oder ggf. von Ihrem Hausarzt ausgestellt werden muss.
Wie bei allen anderen ärztlichen Leistungen kann es, je nach Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse, zu Zuzahlungen in einer bestimmten Höhe kommen (meist 10%). Medikamente und Hilfsmittel werden im selben Rahmen erstattet.
WICHTIG:
Wenn Sie einen Vertrag nach Hausarztmodell haben, benötigen Sie eine Zuweisung zur Behandlung durch die Hausarztpraxis als zwingende Voraussetzung für die Kostenerstattung. Teilen Sie der Hausärztin oder dem Hausarzt unsere Web-Adresse www.tpz.ch mit, damit die relevanten Daten für die Zuweisung bereits erfasst werden können. Wenn Sie einen Vertrag nach TELMED haben, müssen Sie die Behandlung zwingend VOR Therapiebeginn von ihrer Krankenkasse autorisieren lassen. Vielfach wurde ohne diese Autorisierung bereits die Leistungsübernahme verweigert.
Was ist eine Fallbeurteilung?
Das seit 1. Januar 2023 geltende sog. Anordnungsmodell in der Psychotherapie regelt die Behandlung von psychischen Störungen durch nicht-ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten (z.B. eidg. anerkannte Psychologen). Das Gesetz schreibt vor, dass für die ersten 15 und auch für die nächsten 15 Behandlungssitzungen für die psychologische Psychotherapie eine psychiatrische oder hausärztliche Anordnung notwendig ist. Die Fortsetzung oberhalb der 30. Sitzung erfordert zwingend eine fachärztliche Fallbeurteilung durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater.
Diese v.a. medizinisch relevante Regelung stellt die Qualität von Therapien und den Behandlungsbedarf sicher. Eine Fallbeurteilung prüft nicht nur, ob eine psychologische Therapie weiterhin indiziert ist, sondern auch ob Diagnosen korrekt sind oder ob aus fachärztlicher Sicht weiterer Abklärungs- bzw. angepasster Behandlungsbedarf besteht.
Als psychiatrische Facharztpraxis bietet das TPZ Konsultationen im Rahmen von Fallbeurteilungen an. Für Terminanfragen stehen wir unter tpz@hin.ch gerne zur Verfügung.
Wie lange dauert eine Therapie?
Aufgrund der Vielfältigkeit und Individualität der Fragestellungen und Behandlungsaufträge schliesst sich eine Verallgemeinerung zur Behandlungsdauer aus. Insbesondere aber bei Krisensituationen und bei spezielleren Fragestellungen, akuten Belastungsreaktionen oder Anpassungsschwierigkeiten an abrupt veränderte Lebensumstände kommen Konzepte der Kurzzeittherapien von insgesamt 8-12 Sitzungen sehr wirksam und bevorzugt zum Einsatz. Die Behandlungshäufigkeit ist hierbei sehr individuell. Sie reicht von zwei bis vier Kurzkontakten pro Woche bis hin zu Intervallen im Monats- oder Quartalsabstand. Die übliche Behandlungsfrequenz ist die wöchentliche einstündige Sitzung.
Muss man Medikamente nehmen?
Man sagt, Medikamente machen abhängig und zum Zombie – stimmt das?
Alle Medikamente haben erwünschte und unerwünschte Wirkungen. Es gibt nach mehr als 30 Jahren keine Hinweise darauf, dass für die häufigsten modernen Psychopharmaka wie Antidepressiva und Neuroleptika die Gefahr einer klassischen Substanzabhängigkeit besteht. Die grössten Fortschritte der Entwicklung gibt es genau in diesem Bereich, und diese Medikamente sind mittlerweile deutlich nebenwirkungsärmer. Sie ermöglichen ein grösstenteils ausgewogenes Leben selbst bei schwerer chronischer Erkrankung.
Dennoch gibt es Substanzklassen, bei denen ein hohes Risiko einer Substanzabhängigkeit besteht – zum Beispiel bei Beruhigungsmitteln wie Valium®, Xanax® und Temesta® oder sog. Z-Substanzen wie Stilnox® und Imovane®. Auch Stimulanzien wie Ritalin®, Strattera®, Elvanse® oder Concerta® können zu einer Substanzabhängigkeit führen. Daher gelten besonders für diese Medikamente strenge Richtlinien zur Indikation und zum Einnahmeschema. Im TPZ kommen sie daher nur zu besonderen Zwecken und in Notfällen zum Einsatz.
Die Anwendungsdauer ist streng reguliert und wird fachärztlich beurteilt, sodass bei verantwortungsvollem Umgang damit eine Substanzabhängigkeit sehr unwahrscheinlich ist. Regelmässig muss im Arztgespräch evaluiert werden, ob die Einnahme wie verordnet erfolgt und ob die erwünschten Wirkungen überwiegen. Die im TPZ hausinterne Laborkontrolle des Medikamentenspiegels gibt darüber verlässlich Auskunft und ist Teil einer leitliniengerechten korrekten Anwendung einer solchen Medikation.
