Im Zentrum von St. Gallen und dennoch ruhig gelegen befinden sich unsere Räume im oberen Geschoss eines ehrwürdigen Gebäudes.
Offene Sprechstunde
Jeden Dienstag 16-18.30 Uhr. Je nach Aufkommen und wenn Sie Wartezeit einplanen, kann nach dem Erstgespräch gegebenenfalls die weitere Abklärung direkt an diesem Tag erfolgen.
Telefonische Sprechstunde
Mo. bis Fr. 11-13 Uhr
+41 71 223 20 33
Wir speichern keine Telefonnummern oder Anrufe. Anrufe mit Rufnummernerkennung werden wie anonyme Anrufe behandelt. Bitte hinterlassen Sie daher für einen Rückruf eine Nachricht.
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Es beginnt mit der Frage „Was führt Sie zu uns?“. Dann haben Sie Gelegenheit zu berichten, was es ist, das Sie als belastend empfinden. Als Experten für seelische Belastungen wissen wir, dass diese viele Gesichter und Facetten haben. In den meisten Fällen bildet sich bereits im ersten Kontakt eine greifbare Idee, worum es gehen könnte und was zu tun wäre.
Der Erstkontakt ist unverbindlich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Wie und wo Sie uns erreichen können, finden Sie hier.
Sofern sich im Erstkontakt eine behandlungsrelevante Belastung zeigt, kann darauf gegebenenfalls je nach Aufkommen noch direkt am gleichen Tag ein Abklärungsgespräch folgen. Dieses ist dann Voraussetzung für die Indikationsstellung einer Behandlung und Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Wenn Sie es vorziehen selbst zu zahlen, ist die Indikationsstellung dennoch Voraussetzung für eine folgende Therapie. Absolute Diskretion wird Ihnen in jedem Schritt garantiert.
Abklärungsgespräch
Sofern ein erstes Kontaktgespräch vorausgegangen ist, gibt es nachfolgend in einem Abklärungsgespräch die Gelegenheit zur vertieften Beschreibung Ihrer Beschwerden, um zu einer ersten diagnostischen Einschätzung zu gelangen. Die Abklärung markiert meist den Beginn einer therapeutischen Intervention. Es hat sich bewährt für das Abklärungsgespräch 75-90 Minuten einzuplanen, es kann jedoch auch kürzer oder länger dauern. Wenn Sie bereits vorher in Behandlung waren, wird direkt ein Abklärungsgespräch vereinbart, zu dem Sie bitte alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen mitbringen. Für eine mögliche folgende Behandlung hat es sich bewährt, bereits im Vorfeld die Unterlagen Ihrer Kranken- und Behandlungsgeschichte zu sammeln und bereit zu stellen. Dies erhöht Ihre Chancen auf zeitnahe Übernahme in die Behandlung in unserem Fachzentrum erheblich.
WICHTIG: Wenn Sie die Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse übernehmen lassen wollen, bringen Sie zum Abklärungsgespräch bitte Ihre Versichertenkarte mit. So können wir die weiteren Abläufe direkt mit Ihrer Krankenkasse regeln.
Bevor die Abklärung im TPZ stattfinden kann, erkundigen Sie sich unbedingt vorab über die Kostenübernahme unter Telmed. Bei Hausarztmodellen lassen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt bitte vorab eine Zuweisung an tpz@hin.ch senden (in Einzelfällen kann die Zuweisung nachgereicht werden).
Datenschutz ist mehr denn je ein hochsensibles Thema, das wir sehr ernst nehmen – und in unserer IT-Struktur mit hohem Aufwand berücksichtigt haben.
Als Fachzentrum für Psychotherapie, das insbesondere auch von Personen konsultiert wird, die unerkannt bleiben müssen oder wollen (öffentliche Personen oder Mitarbeiter regulierter Berufe aus Wirtschaft, IT, Rechtswesen oder im Staatsdienst), haben wir ein Verfahren zur maximalen (gesetzlich möglichen) Anonymität entwickelt.
- Kabelgebundenes LAN
- Lokale, mehrfach Passwort-geschützte Speicherung
- Keine Cloud-Strukturen oder Backups
- 128-Bit-Verschlüsselung und mehrfache Firewall
- Kein Website- oder User-Tracking
- Keine Website-Analyse
- Keine Anbindung an Datendienste
- Komplette Trennung unserer IT für Behandlungsdaten von Internet-Funktionalität
- Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten keine digitale Erfassung des Krankenverlaufs
Wann erfolgt ein Rückruf, wenn eine Nachricht hinterlassen wurde?
Wird die Behandlung im TPZ von der Grundversicherung der allgemeinen Krankenkassen bezahlt?
Ja, fachärztliche integrierte Behandlung und delegierte Psychotherapie unter ärztlicher Aufsicht sind Bestandteil des Leistungskataloges der Allgemeinen Grundversicherung.
Wie bei allen anderen ärztlichen Leistungen kann es, je nach Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse, zu Zuzahlungen in einer bestimmten Höhe kommen (meist 10%). Medikamente und Hilfsmittel werden im selben Rahmen erstattet.
WICHTIG:
Wenn Sie einen Vertrag nach Hausarztmodell haben, benötigen Sie eine Zuweisung zur Behandlung durch die Hausarztpraxis als zwingende Voraussetzung für die Kostenerstattung. Teilen Sie der Hausärztin oder dem Hausarzt unsere Web-Adresse tpz.ch mit, damit die relevanten Daten für die Zuweisung bereits erfasst werden können. Wenn Sie einen Vertrag nach TelMed haben, müssen Sie die Behandlung zwingend VOR Therapiebeginn telefonisch von ihrer Krankenkasse autorisieren lassen. Vielfach wurde ohne diese Autorisierung bereits die Leistungsübernahme verweigert.
Wie lässt sich Therapie zeitlich mit der beruflichen Tätigkeit vereinbaren?
Arbeitsunfähigkeit – was mache ich, wenn ich seit einiger Zeit nicht mehr arbeiten kann?
In Einzelfällen können Zeugnisse der Arbeitsunfähigkeit (AU) auch rückwirkend ausgestellt werden, sofern der Beginn der krankheitswertigen Belastung ausreichend nachvollzogen werden kann.
Wie lange dauert eine Therapie?
Aufgrund der Vielfältigkeit und Individualität der Fragestellungen und Behandlungsaufträge schliesst sich eine Verallgemeinerung zur Behandlungsdauer aus. Insbesondere aber bei Krisensituationen und bei spezielleren Fragestellungen, akuten Belastungsreaktionen oder Anpassungsschwierigkeiten an abrupt veränderte Lebensumstände kommen Konzepte der Kurzzeittherapien von insgesamt 8-12 Sitzungen sehr wirksam und bevorzugt zum Einsatz. Die Behandlungshäufigkeit ist hierbei sehr individuell. Sie reicht von zwei bis vier Kurzkontakten pro Woche bis hin zu Intervallen im Monats- oder Quartalsabstand. Die übliche Behandlungsfrequenz ist die wöchentliche einstündige Sitzung.
Muss man Medikamente nehmen?
Man sagt, Medikamente machen abhängig und zum Zombie – stimmt das?
Alle Medikamente haben erwünschte und unerwünschte Wirkungen. Es gibt nach mehr als 30 Jahren keine Hinweise darauf, dass für die häufigsten modernen Psychopharmaka wie Antidepressiva und Neuroleptika die Gefahr einer klassischen Substanzabhängigkeit besteht. Die grössten Fortschritte der Entwicklung gibt es genau in diesem Bereich, und diese Medikamente sind mittlerweile deutlich nebenwirkungsärmer. Sie ermöglichen ein grösstenteils ausgewogenes Leben selbst bei schwerer chronischer Erkrankung.
Dennoch gibt es Substanzklassen, bei denen ein hohes Risiko einer Substanzabhängigkeit besteht – zum Beispiel bei Beruhigungsmitteln wie Valium®, Xanax® und Temesta® oder sog. Z-Substanzen wie Stilnox® und Imovane®. Auch Stimulanzien wie Ritalin®, Strattera®, Elvanse® oder Concerta® können zu einer Substanzabhängigkeit führen. Daher gelten besonders für diese Medikamente strenge Richtlinien zur Indikation und zum Einnahmeschema. Im TPZ kommen sie daher nur zu besonderen Zwecken und in Notfällen zum Einsatz.
Die Anwendungsdauer ist streng reguliert und wird fachärztlich beurteilt, sodass bei verantwortungsvollem Umgang damit eine Substanzabhängigkeit sehr unwahrscheinlich ist. Regelmässig muss im Arztgespräch evaluiert werden, ob die Einnahme wie verordnet erfolgt und ob die erwünschten Wirkungen überwiegen. Die im TPZ hausinterne Laborkontrolle des Medikamentenspiegels gibt darüber verlässlich Auskunft und ist Teil einer leitliniengerechten korrekten Anwendung einer solchen Medikation.